Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Unternehmer:innen
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für Verträge zwischen [Jasper Hill, An der Lutherkirche 13 30167 Hannover, me@jasperhill.de] (nachfolgend: „ich“, „mir“) als Fotograf:in und meinen Kund:innen („Sie“, „Ihnen“), soweit es sich bei diesen um Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB handelt.
- Ergänzende oder abweichende AGB finden keine Anwendung, es sei denn ich habe ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt.
- Soweit nicht anders vereinbart, gelten diese AGB in der Ihnen zuletzt mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung für gleichartige künftige Verträge, ohne dass es im Einzelfall eines ausdrücklichen Hinweises bedarf.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Durchführung von Aufträgen
- Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Überschreitung eines Kostenvoranschlags ist von mir erst anzuzeigen, wenn sich die Gesamtkosten des Auftrags voraussichtlich um mehr als 15 % erhöhen.
- Ist für die Leistungserbringung ein bestimmter Zeitraum vorgesehen und verlängert sich dieser wesentlich, ohne dass ich dies zu vertreten habe, schulden Sie eine angemessene Erhöhung der vereinbarten Vergütung.
- Sind mehrere Produktionsschritte vorgesehen, wird mit der Abnahme einer Teilleistung zugleich die Freigabe für den nächsten Arbeitsschritt erteilt.
- Die Auswahl von Aufnahmen zur Abnahme erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, durch mich.
- Wesentliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung zur Abnahme der Leistung in Textform anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
- Der Einsatz von Subunternehmer:innen ist mir gestattet.
- Ist im Angebot vorgesehen, dass einzelne Leistungen durch Subunternehmer:innen erbracht werden sollen, erfolgt deren Beauftragung durch mich in Ihrer Vertretung auf Ihren Namen und auf Ihre Rechnung.
- Sie sind verpflichtet, mir innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung von Aufnahmen zwei Belegexemplare zukommen zu lassen.
- Nutzungsrechte
- Im Zweifel räume ich Ihnen an urheberrechtlich geschützten Schutzgegenständen ein einfaches und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung ein.
- Nutzungen im Internet oder digitalen Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden Printobjekts.
- Nutzungsrechte übertrage ich Ihnen für den bei Auftragserteilung angegebenen Zweck oder die bei Vertragsschluss vorausgesetzte Verwendung.
- Bei einer Nutzung muss die folgende Urhebernennung so angebracht werden, dass jederzeit eine zweifelsfreie Zuordnung zu den Aufnahmen möglich ist: [Fotos: Jasper Hill].
- Eine Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt wurde.
- Haftung
- Sie tragen die Verantwortung, dass Rechte abgebildeter Personen oder an abgebildeten Objekten sowie Namens-, Kennzeichen- und Markenrechte Dritter durch die Nutzung der Aufnahmen nicht verletzt werden. Erforderliche Erlaubnisse und Genehmigungen (z.B. Model Releases) haben Sie bei den jeweiligen Rechteinhaber:innen selbst einzuholen, wenn wir Ihnen diese nicht bei Ablieferung vorlegen.
- Ansprüche auf Schadensersatz gegen mich sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten hafte ich nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für meine Erfüllungsgehilfen.
- Vergütung
- Es gilt die vereinbarte Vergütung. Fehlt es an einer ausdrücklichen Vereinbarung, gelten die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses..
- Die Mehrwertsteuer ist zusätzlich zur vereinbarten Vergütung zu zahlen, soweit sie anfällt.
- Nebenkosten (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc.) sind in der vereinbarten Vergütung nicht enthalten und gehen zu Ihren Lasten.
- Die Vergütung ist mit Abnahme der Leistung fällig. Bei mehreren Produktionsschritten wird die auf den jeweiligen Schritt entfallende Vergütung mit dessen Abnahme fällig. Mit Vertragsabschluss darf ich einen angemessenen Vorschuss anfordern.
- Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch Sie ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Rückgabe von Bildmaterial
- Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form nach dem Ende der vereinbarten Nutzung unverzüglich an mich zurückzusenden, digitale Daten sind zu löschen.
- Habe ich Ihnen Bildmaterial zur Prüfung überlassen, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat die Rückgabe bzw. Löschung nach Ziff. 6.1 innerhalb eines Monats nach Erhalt zu erfolgen.
- Sie tragen die Gefahr eines Verlusts oder einer Beschädigung von zurückgesendetem Bildmaterial während des Transports bis zum Eingang bei mir.
- Vertragsstrafe und Schadensersatz
- Im Falle einer unberechtigten Nutzung von Bildmaterial haben Sie eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
- Im Falle einer unterbliebenen oder nicht Ziff. 3.4. entsprechenden Urhebernennung ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte Honorar zu zahlen.
- Schlussbestimmungen
- Soweit nicht anders vereinbart bin ich berechtigt, hergestellte Werke zum Zwecke der Eigenwerbung zu publizieren und Ihren Namen als Referenz zu veröffentlichen. Sie können die Namensnennung untersagen, wenn diese Ihre berechtigten Interessen beeinträchtigt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
- Sind Sie im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und haben Sie Ihren Sitz in Deutschland, ist mein Sitz ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.
English:
1. Scope
1.1. These General Terms and Conditions (hereinafter referred to as "GTC") apply to contracts between Jasper Hill, An der Lutherkirche 13, 30167 Hannover, me@jasperhill.de** (hereinafter referred to as "I", "me") as a photographer and my clients ("you", "your"), provided that they are entrepreneurs within the meaning of § 14 of the German Civil Code (BGB).
1.2. Deviating or supplementary terms and conditions shall not apply unless I have expressly agreed to their inclusion.
1.3. Unless otherwise agreed, these GTC shall also apply to similar future contracts in the version last communicated to you, without the need for an explicit reference.
1.4. No oral side agreements exist.
2. Execution of Orders
2.1. Cost estimates are non-binding. Any cost overrun of more than 15% will be communicated in advance.
2.2. If a specific period is agreed upon for the provision of services and it is significantly extended without my fault, you shall owe a reasonable increase in the agreed fee.
2.3. If multiple production steps are planned, the acceptance of a partial service also constitutes approval for the next step.
2.4. Unless otherwise agreed, I shall select the images for approval.
2.5. Significant defects must be reported in writing within two weeks after the request for acceptance; otherwise, the service shall be deemed contractually compliant.
2.6. The use of subcontractors is permitted.
2.7. If the offer provides for individual services to be performed by subcontractors, their commisioning shall be carried out by me on your behalf and at your expense.
2.8. You are required to provide me with two copies of the publication containing the images within two weeks of publication.
3. Usage Rights
3.1. Unless otherwise agreed, I grant you a simple, non-transferable, and non-sublicensable right to use the copyrighted materials for a single use.
3.2. Usage in online or digital databases is, unless otherwise agreed, limited to the duration of the corresponding print publication.
3.3. Usage rights are granted for the purpose specified at the time of order placement or for the use assumed at the time of contract conclusion.
3.4. When using the images, the following copyright attribution must be clearly visible and unequivocally associated with the images at all times: [Photos: Jasper Hill].
3.5. The granting of usage rights is subject to the condition precedent that the agreed remuneration has been fully paid.
4. Liability
4.1. You are responsible for ensuring that the use of the images does not violate the rights of depicted persons, objects, names, trademarks, or other intellectual property rights. You must obtain any necessary permissions and approvals (e.g., model releases) from the relevant rights holders unless I provide them at the time of delivery.
4.2. Claims for damages against me are excluded, except for damages resulting from injury to life, body, or health, guarantees, or liability under the Product Liability Act, as well as for other damages caused by intentional or grossly negligent breaches of duty.
4.3. In the event of slight negligence, I am only liable for foreseeable, contract-typical damages resulting from the breach of essential contractual obligations.
4.4. The above liability rules also apply to my agents.
5. Remuneration
5.1. The agreed remuneration applies. If no explicit agreement is made, the recommendations of the Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) valid at the time of contract conclusion shall apply.
5.2. Value-added tax (VAT) is to be paid in addition to the agreed remuneration, where applicable.
5.3. Additional costs (e.g., material and lab costs, model fees, costs for props, travel expenses, per diems, etc.) are not included in the agreed remuneration and shall be borne by you.
5.4. The remuneration is due upon acceptance of the service. In the case of multiple production steps, the fee for each step is due upon its acceptance. I may request a reasonable advance payment upon contract conclusion.
5.5. Offsetting or the exercise of a right of retention by you is only permissible with undisputed or legally established claims.
6. Return of Image Material
6.1. Analog image material must be returned to me in its original condition immediately after the end of the agreed usage period, and digital data must be deleted.
6.2. If I have provided you with image material for review, to determine whether a use or publication is possible, it must be returned or deleted within one month of receipt.
6.3. You bear the risk of loss or damage to returned image material during transport until it reaches me.
7. Contractual Penalty and Damages
7.1. In the case of unauthorized use of image material, you must pay a contractual penalty in the amount of twice the usage fee. Further claims for damages remain unaffected.
7.2. In the event of missing or incorrect copyright attribution as per clause 3.4, an additional charge of 100% of the agreed fee shall apply.
8. Final Provisions
8.1. Unless otherwise agreed, I am entitled to publish the created works for self-promotion and to use your name as a reference. You may object to the naming if it affects your legitimate interests.
8.2. German law applies.
8.3. Should any provision of these GTC be or become invalid, the validity of the remaining provisions shall remain unaffected.
8.4. If you are a merchant, a legal entity under public law, or a special fund under public law at the time of contract conclusion and have your registered office in Germany, my place of business shall be the exclusive place of jurisdiction and performance.